Die Mitgliedschaft kann durch eine an den Vorstand (gemäß § 26 BGB) gerichtete Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum 31.12. eines Kalenderjahres beendet werden.
Dazu bieten wir gemäß unserer Satzungausschließlich folgende Möglichkeiten an:
schriftlich per Brief an den geschäftsführenden Vorstand (Vorstand gemäß § 26 BGB) (bitte sehen Sie von Einschreiben ab)
per E-Mail an den geschäftsführenden Vorstand (Vorstand gemäß § 26 BGB) → kuendigung@ssc-tus.de
einfach online über unser nachstehendes Kündigungsformular
Eine Bestätigung der Kündigung erfolgt ausschließlich per E-Mail, sofern uns eine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt.
Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage. (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)