Kampfrichter ... wir brauchen Dich !
Warum werden Kampfrichter benötigt ?
Wie bei vielen anderen Sportarten werden auch bei Schwimmwettkämpfen mehrere Helfer benötigt, die auf die Einhaltung gewisser Regeln achten – zum einen, um Ergebnisse (wie z.B. Zeiten) zu ermitteln – zum anderen, um allen Teilnehmern Chancengleichheit zu garantieren – und das natürlich objektiv und unparteiisch.
Jeder Verein, dessen Schwimmer an einem Wettkampf teilnehmen, ist daher dazu verpflichtet, für diesen Wettkampf auch eine vom Veranstalter vorgegebene Anzahl von Kampfrichtern zu stellen.
Welche Aufgaben haben Kampfrichter ?
Kampfrichter sind nach ihren Funktionen laut Kampfrichterordnung in drei Gruppen aufgeteilt:
- Wettkampfrichter
(Zeitnehmer, Zielrichter, Wenderichter, Schwimmrichter und Starter) - Auswertung
(Auswerter und Protokollführer) - Schiedsrichter
Die einzelnen Aufgaben der Kampfrichter in ihren Funktionen sind in den Wettkampfbestimmungen (WB) des DSV beschrieben.
Wettkampfrichter | |||||
Zeitnehmer (ZN) | Zielrichter (ZR) | Wenderichter (WR) | Schwimmrichter (SR) | Starter (ST) | |
Aufgaben: | Registrierung der Zeiten und Zwischenzeiten Kontrolle der Reihenfolge bei den Staffeln Wenderichter bei den Wenden | Feststellung des Zieleinlaufs Kontrolle der Staffelablösung | Beobachtung der Ausführung von Wenden gem. WB Bedienung von Bahnzähltafeln bei Strecken ab 800 m | Beachtung der WB auf der Schwimmstrecke Bedienung der Fehlstartleine Unterstützung von WR und ZN bei den Wenden | Durchführung des Startvorgangs und dessen möglichem Abbruch |
Mindestalter: | 14 Jahre | 14 Jahre | 14 Jahre | 14 Jahre | 16 Jahre |
Hinweise: | Zusatzausbildung erforderlich |
Was sollte ein Kampfrichter wissen ?
Für die Ausbildung zum Kampfrichter sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die theoretischen Grundkenntnisse der Wettkampfbestimmungen werden bei der Ausbildung vermittelt, an praktischen Beispielen geübt und in einem Test abgefragt.
Diese eintägigen Ausbildungen werden regelmäßig vom Schwimmverband Südwestfalen angeboten und finden an einem Samstag in der näheren Umgebung statt. Der Lehrgang dauert ca. 8 Stunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Die Lehrgangskosten werden natürlich vom “TUS” getragen und beinhalten ein Mittagessen und ein Kampfrichter T-Shirt. Das wichtigste Instrument eines Kamprichters – die Stoppuhr – wird ebenfalls vom unserem Verein für den Lehrgang und die Tätigkeit als Kampfrichter zur Verfügung gestellt.
Wer kann überhaupt Kampfrichter werden ?
Jedes Mitglied des “TUS”, das die oben genannten altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und vor allem aber die Eltern oder Großeltern unserer Aktiven, die meist ja ohnehin zur Unterstützung am “Ort des Geschehens” sind.
Wir haben Ihr / Dein Interesse geweckt ?
Wir haben Ihr / Dein Interesse für die abwechslungsreiche und sehr wichtige Tätigkeit eines Kampfrichters geweckt ?
Dann kontaktieren Sie / kontaktiere bitte einfach …
die jeweilige Trainerin der “TUS”-Wettkampfmanschaften
Klara Michelt | (Youngster) |
Leonie-Aniela Raabe | (Leistungsgruppe) |
oder die Kampfrichter-Obfrau des “TUS”
Christiane Rinne | Mobil | 0179 7913882 |
christiane.rinne@ssc-tus.de |
Jetzt aber ran an die Stoppuhr !
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