Infoschreiben zur Wettkampfpauschale

(verfasst im November 2018)

Liebe Aktive, liebe Eltern,

wir wenden uns heute an Sie mit einem wichtigen Anliegen, das alle Schwimmvereine in Lünen und damit auch die Mannschaften der SG Lünen betrifft.

Worum geht es?

Leider um das “liebe Geld”!

Seit geraumer Zeit schon laufen den Vereinen im Bereich des Wettkampfschwimmens die Kosten davon. Jeder Start unserer Schwimmer(innen) kostet Startgeld, jedes Jahr sind Lizenzgebühren an den Deutschen Schwimmverband (DSV) zu zahlen. Das ist nicht neu – neu sind die Kostensteigerungen der letzten Jahre! Das Startgeld auf Wettkämpfen steigt stetig, weil die Vereine überall in unserem Land Geld brauchen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die durchaus in finanzielle Schieflagen geratenen Schwimmverbände (SV Südwestfalen e.V., SV NRW e.V. und DSV e.V.) gewaltig an der Preisschraube drehen. Und das trifft uns dann zusätzlich!

Was kostet das denn?

So hat der DSV per 01.01.2018 die Kosten für den Erwerb einer sogenannten (Jahres-) Lizenz, ohne die man – außer bei Vereins- und Stadtmeisterschaften – gar nicht starten darf, für Aktive ab der Altersklasse 12 Jahre auf 25,00 € erhöht; alle übrigen zahlen weiterhin jährlich 15,00 €. Hinzu kommen bei “Neu-Aktiven” die einmaligen Kosten der sogenannten Erstregistrierung in Höhe von 10,00 € pro Kopf.

Die Verbandsabgaben, die die Schwimmvereine zusätzlich ohnehin tragen, wurden vom Schwimmverband Südwestfalen schon per 01.01.2017 deutlich erhöht. Nun streben der SV NRW und der DSV eine weitere Erhöhung ihrer Verbandsabgaben ab dem 01.01.2019 an. Die Anträge zielen auf eine Erhöhung um 1,50 € bis 1,80 € pro Mitglied jährlich an. Aktuell sind an diese beiden Verbände 1,70 € pro Kopf eines jeden Vereinsmitglieds zu zahlen. Damit würden sich ab dem 01.01.2019 diese Verbandsabgaben in etwa verdoppeln!

Gerade im Wettkampfsport engagierte Vereine und natürlich insbesondere die SG Lünen mit ihren beiden Auswahlmannschaften stemmen im Bereich der Startgelder schon heute zum Teil enorme Summen. Dabei muss man wissen, dass auch diese Startgelder durch den jeweiligen Stammverein der in den SG-Mannschaften zusammengefassten Aktiven zu zahlen sind.

Ein paar Zahlen aus dem Jahre 2017:

Die Mannschaft der SG Lünen 1 hat in diesem Kalenderjahr 8.567,70 € an Startgeldern verursacht, damit pro Kopf im Durchschnitt 267,74 €. Die SG Lünen 2 betrieb einen Startgeldaufwand von 5.155,00 €. Hier beträgt der Schnitt pro Aktiven 271,32 €. Beispielhaft sei außerdem der Kostenaufwand für die Leistungsgruppe in einem der vier Stammvereine ausgewiesen: Dieser betrugen 2.821,00 €, dabei im Durchschnitt pro Kopf 165,94 €. Eine Youngsters-Mannschaft kostete 2017 in diesem Verein 999,50 €, damit 71,39 € im Schnitt. Auch die sogenannten “Masters” schlugen in diesem Verein spürbar zu Buche, nämlich mit 351,90 €, im Schnitt also 29,29 €.

In der Spitze eines einzigen Vereins betrug der Startgeldaufwand 2017 fast 13.000,00 €! Zum Vergleich: In 2015 lagen die Startgelder dort mit ca. 9.000,00 € noch im vierstelligen Bereich.

Aber man zahlt doch Beiträge!

Ja, natürlich – aber dies auch für alle anderen Ausgaben wie Fahrtkosten, Übungsleiteraufwandsentschädigungen, Versicherungen, die Umlage für die SG Lünen, die Anschaffung von Sportgeräten, Aktivitäten im gesellschaftlichen Bereich des Vereins, Lehrgangskosten für Trainer und Kampfrichter, die Durchführung von Veranstaltungen wie Trainingslager, insbesondere aber auch die Badbenutzungsgebühren an die Bädergesellschaft. Außerdem ist es nicht mehr zu verantworten, dass die Mehrbelastungen durch den Wett-kampfbetrieb immer wieder durch Erhöhungen von Vereinsbeiträgen gedeckt werden. Startgelder und Lizenzgebühren machen inzwischen etwa 30 % der Gesamtausgaben aus. Die größte Position im Haushaltsetat sind die Startgelder. Sie werden aber nur von einem kleinen Teil der Mitglieder verursacht. Deshalb muss zukünftig mehr das “Verursachungsprinzip” zur Anwendung gelangen. Umfragen haben ergeben, dass dies in anderen Schwimmvereinen unseres Landes längst ständige Praxis ist.

Was ist zu tun?

Auf inzwischen mehreren Mitgliederversammlungen der SG Lünen im Jahr 2018, an denen die Delegierten aller Schwimmvereine Lünens teilnehmen, wurde die Problematik umfassend und datenbasiert diskutiert. Im Zuge der außerordentlichen Mitgliederversammlung der SG Lünen am 15.10.2018 haben die Vereine und der SG-Vorstand Folgendes einstimmig beschlossen:

1.)Die Lizenzgebühren werden ab dem 01.01.2019 von den Aktiven bzw. deren Eltern zu 100 % getragen.
 Noch einmal:
 Die Kosten der einmaligen Erstregistrierung betragen unabhängig vom Alter 10,00 €.
 Die jährlich anfallende Lizenzgebühr beträgt bei Kindern bis einschließlich 11 Jahre 15,00 €, bei allen Aktiven ab 12 Jahre aufwärts 25,00 €.
2.)Etwa 1/3 der Wettkampfkosten sollen durch eine von den Aktiven bzw. deren Eltern zu tragende, sogenannte “Wettkampf-Pauschale” gedeckt werden. Zur Differenzierung der einzelnen Wettkampf-bereiche wurden dabei vier Gruppen gebildet, nämlich die Gruppe 1 mit den beiden Mannschaften der SG Lünen, die Gruppe 2 mit der jeweiligen Leistungsmannschaft des Vereins, die Gruppe 3 mit der Nachwuchsmannschaft des Vereins und die Gruppe 4 mit den Masters eines jeden Vereins.

Die Wettkampfpauschale ist ein bei bestehender Vereinszugehörigkeit komplett zu entrichtender Betrag. Lediglich bei einem unterjährigen Wechsel innerhalb der Schwimmgruppen und bei einem Neueintritt in einen Verein werden die Pauschalen monatsgenau berechnet.

Die Jahrespauschalen betragen in der 1. Gruppe 90,00 € (7,50 € pro Monat), in der 2. Gruppe 54,00 € (4,50 € monatlich), in der 3. Gruppe 24,00 € (monatlich 2,00 €) und in der 4. Gruppe 12,00 € (1,00 € pro Monat).

Wie ist der Ablauf und wann wird gezahlt?

Als Stichtag für die Zahlung der Wettkampfpauschale und der Lizenzgebühr wird der 15. Dezember eines jeden Jahres festgelegt. Die erwachsenen Aktiven bzw. die Eltern der Jugendlichen erhalten rechtzeitig vorher einen Abrechnungsbogen, in dem die für das Folgejahr zu leistenden, Zahlungen im Einzelnen dargestellt sind. Bis zum 15. Dezember des Jahres ist der Gesamtbetrag auf das in diesem Schreiben angegebene Konto zu überweisen. Der Abrechnungsbogen für das Wettkampfjahr 2019 ist anliegend beigefügt. Am 16. Dezember erhalten die Trainer aller Mannschaften und die sportlichen Leitungen der Vereine bzw. die Verantwortlichen für die Beantragung der Lizenzen durch alle Kassierer der Stammvereine die Information, welche Schwimmerinnen und Schwimmer diese Zahlung erbracht haben. Der Zeitpunkt für die Überweisung ist so gewählt, damit die erforderliche Lizenz rechtzeitig vor dem ersten Wettkampf im Folgejahr beantragt werden kann.

Was passiert, wenn die Zahlung nicht termingerecht erfolgt?

Wenn eine Zahlung zum 15. Dezember des Jahres nicht erfolgt, wird für den betreffenden Aktiven keine Lizenz beantragt. Außerdem erfolgt keine Meldung zu einem Wettkampf.

Wir hoffen, Sie mit diesem Informationsschreiben hinreichend informiert zu haben. Selbstverständlich steht als Ansprechpartner für Rückfragen jedoch der Vorstand

  1. Christian Zapp (1. Vorsitzender)
  2. Raphael Päckner (2. Vorsitzender)
  3. Udo Fiegenbaum (1. Kassierer)

zur Verfügung.

Leider ist eine solche durchaus auch von uns als gravierend empfundene Maßnahme unvermeidbar, um entweder den finanziellen Kollaps des Vereins oder eine starke Einschränkung der Wettkampfaktivitäten zu vermeiden. Wir hoffen insoweit auf Ihr/Euer Verständnis.

Mit sportlichen Grüßen

Christian Zapp (1. Vorsitzender)

Seitenende

Foto in Kürze

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Christian Zapp

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2. Vorsitzender

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Ernst-Gerd Zapp

Mitglied des Ältestenrates






Christiane Rinne

Kampfrichter-Obfrau



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0179 7913882
christiane.rinne@ssc-tus.de

Frühschwimmer Seepferdchen

 

zu erbringende Leistungen :
 
Theorie
  • Kenntnis von Baderegeln
Praxis
  • Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage.
    (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
  • Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser
    (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)

Dominik Patzelt

Sportlicher Leiter




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dominik.patzelt@ssc-tus.de

Sandra Klein

Hallenbadbetreuung






Udo Fiegenbaum

1. Kassierer

An der Steinhalde 52
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0178 3553603
udo.fiegenbaum@ssc-tus.de